Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Bestellungen und Vereinbarungen zwischen Grande Cure B.V., handelnd unter dem Namen BioticaMixx, und der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Diese Bedingungen gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge mit Geschäftskunden, es sei denn, der Inhalt oder die Bedeutung einer Bestimmung besagt ausdrücklich etwas anderes.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Grande Cure schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
4. Die Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung vereinbaren, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
6. Im Falle von Unklarheiten bei der Auslegung einer Bestimmung ist diese im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.
7. Die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 2. Angebot und Offerten
1. Alle Angebote und Offerten von Grande Cure sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer, Fehler oder Schreibfehler im Angebot sind für Grande Cure nicht bindend.
3. Abbildungen, Spezifikationen, Beschreibungen, Lagerhinweise, Haltbarkeitsangaben und sonstige Informationen auf der Website oder in anderen Äußerungen sollen einen möglichst genauen Eindruck des Produkts vermitteln, können jedoch im Falle geringfügiger Abweichungen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt begründen.
4. Eine Offerte oder ein Angebot erlischt, wenn das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist oder wenn die Gültigkeitsdauer des Angebots abgelaufen ist.
5. Grande Cure ist nicht verpflichtet, ein zusammengestelltes Angebot oder eine Offerte teilweise zu einem proportionalen Teil des angegebenen Preises auszuführen.
Artikel 3. Zustandekommen des Vertrags
1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem die Gegenpartei das Angebot von Grande Cure annimmt und die dabei gestellten Bedingungen erfüllt.
2. Kommt der Vertrag elektronisch zustande, bestätigt Grande Cure den Empfang der Annahme unverzüglich auf elektronischem Wege.
3. Grande Cure ist berechtigt, Bestellungen oder Anfragen abzulehnen, zusätzliche Bedingungen zu stellen oder weitere Informationen anzufordern, wenn sie dies aus vernünftigen Gründen für notwendig erachtet, z. B. im Zusammenhang mit Zahlungsrisiko, Produktverfügbarkeit, logistischen Einschränkungen oder Zweifeln an der Richtigkeit der bereitgestellten Daten.
4. Grande Cure sorgt für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und Online-Zahlungen.
Artikel 4. Produkte und Verwendung
1. Die von Grande Cure gelieferten Produkte sind zur Verwendung gemäß den Produktinformationen, der Etikettierung, der Gebrauchsanweisung, den Lagerbedingungen und sonstigen von Grande Cure bereitgestellten Anweisungen bestimmt.
2. Die Gegenpartei ist selbst für die korrekte und sorgfältige Verwendung der Produkte verantwortlich.
3. Die Gegenpartei hat sich vor der Verwendung mit den Produktinformationen vertraut zu machen, einschließlich Dosierung, Lagerungsvorschriften, Haltbarkeit, Warnhinweisen und etwaigen Nutzungsbeschränkungen.
4. Produkte von BioticaMixx sind nicht als Ersatz für medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung gedacht, sofern nicht ausdrücklich anders und gesetzlich zulässig angegeben.
5. Grande Cure behält sich das Recht vor, Produktspezifikationen, Verpackungen oder Zusammensetzungen in angemessenem Umfang zu ändern, wenn dies zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, zur Qualitätsverbesserung oder zur Verfügbarkeit von Rohstoffen erforderlich ist, vorausgesetzt, die Art des Produkts ändert sich dadurch nicht wesentlich.
Artikel 5. Gekühlte Lagerung, Transport und Empfang
1. Für Produkte, für die eine gekühlte Lagerung oder Temperaturkontrolle vorgeschrieben ist, ist die Gegenpartei für die sofortige und ordnungsgemäße Annahme bei Lieferung verantwortlich.
2. Die Gegenpartei hat diese Produkte sofort nach Erhalt zu überprüfen und unverzüglich gemäß den angegebenen Lageranweisungen zu lagern.
3. Wenn ein Produkt gemäß den Produktinformationen vorübergehend außerhalb der gekühlten Lagerung transportiert oder gelagert werden darf, gelten ausschließlich die von Grande Cure oder dem Hersteller angegebenen Maxima und Bedingungen.
4. Grande Cure haftet nicht für Qualitätsverlust, Wirkungsverlust oder andere Schäden, die entstehen, weil die Gegenpartei oder ein von ihr beauftragter Dritter die angegebenen Lager- oder Transportbedingungen nicht einhält.
5. Vermutet die Gegenpartei bei Erhalt, dass ein gekühltes Produkt nicht unter den richtigen Bedingungen transportiert oder geliefert wurde, muss sie dies Grande Cure unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, schriftlich und mit Begründung melden.
Artikel 6. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, hat sie bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich das Recht, den Vertrag über ein Produkt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
2. Die Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat.
3. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Das Produkt darf nur in dem Maße behandelt und inspiziert werden, wie dies zur Feststellung seiner Art, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist.
4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, teilt er dies Grande Cure innerhalb der Bedenkzeit unmissverständlich mit.
5. Der Verbraucher hat das Produkt anschließend so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Widerrufs, an Grande Cure zurückzusenden.
6. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Grande Cure erstattet nach gültigem Widerruf alle vom Verbraucher für das zurückgesandte Produkt erhaltenen Zahlungen, einschließlich eventuell gezahlter Standardlieferkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück, sofern Grande Cure das Produkt erhalten hat oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass das Produkt zurückgesandt wurde.
8. Die Rückerstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 7. Ausschluss des Widerrufsrechts
1. Das Widerrufsrecht kann für Produkte ausgeschlossen werden:
a. die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden;
b. die eindeutig persönlicher Natur sind;
c. die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben;
d. die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde;
e. die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt wurden;
f. für die gekühlte Lagerung, Temperaturkontrolle oder strikte Haltbarkeitsüberwachung von wesentlicher Bedeutung ist, wenn eine Rücksendung vernünftigerweise nicht vertretbar oder kontrollierbar ist.
2. Wenn das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wird Grande Cure dies im Angebot deutlich angeben.
Artikel 8. Preise
1. Alle von Grande Cure angegebenen Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Eventuelle Versandkosten, Zuschläge oder andere Nebenkosten werden der Gegenpartei vor Abschluss des Vertrags deutlich mitgeteilt.
3. Grande Cure ist berechtigt, ihre Preise zu ändern. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits zustande gekommene Verträge, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Preisänderungen, wie z.B. Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
4. Offensichtliche Preisfehler oder offensichtliche Irrtümer sind für Grande Cure nicht bindend.
Artikel 9. Zahlung
1. Die Zahlung muss über die auf der Website oder im Angebot angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen.
2. Für Geschäftskunden gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
3. Zahlt die Gegenpartei nicht fristgerecht, befindet sie sich automatisch in Verzug.
4. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet die Gegenpartei gesetzliche Zinsen. Bei Geschäftstransaktionen ist Grande Cure berechtigt, die gesetzlichen Handelszinsen zu berechnen.
5. Alle angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Bei Verbrauchern werden außergerichtliche Inkassokosten gemäß der dafür geltenden gesetzlichen Regelung berechnet.
6. Grande Cure ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, solange die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
7. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, aufzurechnen oder zurückzuhalten, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.
Artikel 10. Lieferung
1. Grande Cure wird Bestellungen mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeiten und ausführen.
2. Die Lieferung erfolgt an die von der Gegenpartei angegebene Adresse.
3. Angegebene Lieferzeiten sind indikativ und gelten nicht als verbindliche Frist, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Eine Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt die Gegenpartei nicht zu Schadenersatz, Rücktritt oder Nichterfüllung, es sei denn, die Überschreitung ist derart, dass der Gegenpartei die Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.
5. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Produkten geht zum Zeitpunkt der Lieferung an die Gegenpartei oder einen von ihr benannten Dritten über. Bei Verbrauchern geht dieses Risiko nicht vor der tatsächlichen Lieferung über.
6. Grande Cure ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Artikel 11. Konformität und Garantie
1. Grande Cure gewährleistet, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, unter Berücksichtigung der Art des Produkts und der von Grande Cure bereitgestellten Informationen.
2. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Konformitätsregelung. Das bedeutet, dass ein Produkt das erfüllen muss, was der Verbraucher vernünftigerweise davon erwarten darf.
3. Eine eventuelle zusätzliche Garantie von Grande Cure, Hersteller oder Lieferant schränkt niemals die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers ein.
4. Ein Anspruch auf Konformität oder Garantie ist nicht möglich, wenn der Mangel durch unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Lagerung, Überschreitung der Haltbarkeit, normalen Verschleiß, eigenmächtige Änderungen am Produkt oder Nichtbeachtung von Gebrauchs- oder Lagerungsvorschriften entstanden ist.
Artikel 12. Reklamationen
1. Die Gegenpartei hat gelieferte Produkte sofort nach Erhalt auf sichtbare Mängel, Beschädigungen, Abweichungen in der Lieferung sowie Temperatur- oder Verpackungsprobleme zu überprüfen.
2. Sichtbare Beanstandungen müssen Grande Cure spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.
3. Reklamationen bezüglich gekühlter oder temperaturempfindlicher Produkte müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt gemeldet werden.
4. Sonstige Reklamationen bezüglich Produkten oder Dienstleistungen müssen innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung des Mangels und so vollständig wie möglich beschrieben über info@grandecure.com gemeldet werden.
5. Die Gegenpartei hat Grande Cure die Möglichkeit zu geben, eine Reklamation zu untersuchen.
6. Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Grande Cure und gemäß den von Grande Cure gegebenen Anweisungen.
7. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
8. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher und kann eine Reklamation nicht einvernehmlich gelöst werden, kann sie sich an das zuständige Gericht oder eine andere dazu befugte Streitbeilegungs- oder Beschwerdestelle wenden. Die alte europäische ODR-Plattform ist nicht mehr verfügbar.
Artikel 13. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Grande Cure gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Grande Cure, bis die Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen aus dem/den mit Grande Cure geschlossenen Vertrag/Verträgen vollständig erfüllt hat.
2. Solange das Eigentum nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verpfänden, belasten oder an Dritte übertragen, außer im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs, wenn es sich um einen Geschäftskunden handelt und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Greifen Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Grande Cure unverzüglich darüber zu informieren.
Artikel 14. Aussetzung und Auflösung
1. Grande Cure ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn:
a. die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
b. Grande Cure nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
c. die Gegenpartei die verlangte Sicherheit nicht leistet;
d. die Erfüllung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist.
2. Im Falle einer Auflösung werden bereits fällige Forderungen von Grande Cure sofort fällig.
3. Geht Grande Cure zur Aussetzung oder Auflösung über, ist sie nicht zur Erstattung von dadurch entstandenen Schäden oder Kosten verpflichtet.
Artikel 15. Stornierung
1. Storniert die Gegenpartei eine Bestellung ganz oder teilweise, ist Grande Cure berechtigt, die bereits entstandenen Kosten, die reservierte Kapazität, die Vorbereitungskosten, die Versandkosten und eine eventuelle Wertminderung speziell bestellter oder temperaturempfindlicher Produkte der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
2. Bei Produkten, die speziell bestellt wurden, eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen oder unter kontrollierten Bedingungen gelagert oder transportiert werden, kann eine Stornierung nach Vertragsabschluss vollständig abgelehnt werden.
Artikel 16. Höhere Gewalt
1. Grande Cure ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
2. Unter höherer Gewalt fallen auch: Störungen im Transport oder in der Kühllogistik, Ausfall der Energieversorgung, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Lieferprobleme bei Zulieferern, extreme Wetterbedingungen, Cybervorfälle, Störungen in Zahlungs- oder Kommunikationssystemen und jede andere von außen kommende Ursache, auf die Grande Cure vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben kann.
3. Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Grande Cure ausgesetzt. Dauert der Zeitraum höherer Gewalt länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Verpflichtung zur Schadenersatzleistung.
4. Hat Grande Cure bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt, ist sie berechtigt, den bereits erbrachten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 17. Geistiges Eigentum
1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Website, Produktnamen, Marken, Texte, Abbildungen, Dokumentationen, Verpackungen, Ratschläge, Designs und sonstigen Materialien von Grande Cure liegen ausschließlich bei Grande Cure oder ihren Lizenzgebern.
2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grande Cure ist es der Gegenpartei nicht gestattet, diese ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder kommerziell zu nutzen.
3. Soweit Grande Cure bei der Ausführung eines Vertrages Kenntnisse, Erfahrungen oder allgemeines Know-how erwirbt, steht es ihr frei, diese zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen der Gegenpartei preisgegeben werden.
Artikel 18. Haftung
1. Die Haftung von Grande Cure ist auf direkte Schäden begrenzt, die die unmittelbare und unmittelbare Folge einer zurechenbaren Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung von Grande Cure sind.
2. Als direkte Schäden gelten ausschließlich:
a. angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit diese direkte Schäden betreffen;
b. angemessene Kosten zur Behebung der mangelhaften Leistung von Grande Cure, soweit diese Grande Cure zugerechnet werden können;
c. angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese zur Begrenzung direkter Schäden geführt haben.
3. Grande Cure haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Geschäftsschäden, Stagnationsschäden, Datenverlust oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Lagerung von Produkten.
4. Soweit Grande Cure haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Erfolgt aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des Teils des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt, mit einem Maximum von 2.500 €, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
5. Jeder Anspruch auf Schadenersatz verfällt, wenn er nicht innerhalb von 12 Monaten, nachdem die Gegenpartei den Schaden entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich bei Grande Cure eingereicht wird.
6. Die Einschränkungen in diesem Artikel gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Grande Cure oder ihrem Führungspersonal verursacht wurden, noch soweit zwingendes Verbraucherrecht dem entgegensteht.
Artikel 19. Freistellung
1. Die Gegenpartei stellt Grande Cure von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung, dem Weiterverkauf, der unsachgemäßen Anwendung, der unsachgemäßen Lagerung oder der Änderung von von Grande Cure gelieferten Produkten ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Grande Cure vor.
2. Wird Grande Cure aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Grande Cure sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihr erwartet werden darf.
Artikel 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Grande Cure und der Gegenpartei ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks unterbreitet, in dem Grande Cure ansässig ist, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.
3. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, hat diese auch das Recht, den Streitfall dem Gericht vorzulegen, das gemäß zwingendem Recht zuständig ist.
Artikel 21. Schlussbestimmungen
1. Grande Cure ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Geänderte Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website oder ab dem Zeitpunkt, zu dem sie der Gegenpartei anderweitig mitgeteilt wurden.
2. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend und hat Vorrang vor Übersetzungen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage kostenlos zugesandt und sind auch elektronisch verfügbar.
Version 1.0 – Allgemeine Geschäftsbedingungen BioticaMixx / Grande Cure B.V.
Datum: 17. März 2026
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