Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterstützen Sie die Darmflora Ihres Hundes oder Ihrer Katze mit wirksamen Probiotika für eine gesunde Verdauung.

Artikel 1. Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Bestellungen und Vereinbarungen zwischen Grande Cure B.V., handelnd unter dem Namen BioticaMixx, und der Gegenpartei, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Diese Bedingungen gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge mit Geschäftskunden, es sei denn, der Inhalt oder der Zweck einer Bestimmung besagt ausdrücklich etwas anderes.

3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Grande Cure schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

4. Die Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung vereinbaren, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

6. Besteht Unklarheit über die Auslegung einer Bestimmung, so ist diese nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.

7. Die neueste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 2. Angebot und Offerten

1. Alle Angebote und Offerten von Grande Cure sind freibleibend, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben.

2. Ein Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer, Fehler oder Schreibfehler im Angebot binden Grande Cure nicht.

3. Abbildungen, Spezifikationen, Beschreibungen, Lagerhinweise, Haltbarkeitsangaben und sonstige Informationen auf der Website oder in anderen Äußerungen sollen einen möglichst genauen Eindruck des Produkts vermitteln, können jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt begründen, wenn geringfügige Abweichungen vorliegen.

4. Eine Offerte oder ein Angebot erlischt, wenn das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist oder wenn die Gültigkeitsdauer des Angebots abgelaufen ist.

5. Grande Cure ist nicht verpflichtet, ein zusammengesetztes Angebot oder eine Offerte teilweise zu einem proportionalen Teil des angegebenen Preises auszuführen.

Artikel 3. Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem die Gegenpartei das Angebot von Grande Cure annimmt und die dabei gestellten Bedingungen erfüllt.

2. Wenn der Vertrag elektronisch zustande kommt, bestätigt Grande Cure unverzüglich elektronisch den Empfang der Annahme.

3. Grande Cure ist berechtigt, Bestellungen oder Anfragen abzulehnen, zusätzliche Bedingungen zu stellen oder weitere Informationen anzufordern, wenn sie dazu vernünftigerweise Anlass sieht, zum Beispiel im Zusammenhang mit Zahlungsrisiken, Produktverfügbarkeit, logistischen Einschränkungen oder Zweifeln an der Richtigkeit der bereitgestellten Daten.

4. Grande Cure sorgt für angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und Online-Zahlungen.

Artikel 4. Produkte und Verwendung

1. Die von Grande Cure gelieferten Produkte sind zur Verwendung gemäß den Produktinformationen, Etikettierung, Gebrauchsanweisung, Lagerbedingungen und sonstigen von Grande Cure bereitgestellten Anweisungen bestimmt.

2. Die Gegenpartei ist selbst für die korrekte und sorgfältige Verwendung der Produkte verantwortlich.

3. Die Gegenpartei muss vor der Verwendung die Produktinformationen, einschließlich Dosierung, Lagerhinweise, Haltbarkeit, Warnhinweise und eventuelle Nutzungsbeschränkungen, zur Kenntnis nehmen.

4. Produkte von BioticaMixx sind nicht als Ersatz für medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung gedacht, es sei denn, dies ist ausdrücklich und gesetzlich zulässig angegeben.

5. Grande Cure behält sich das Recht vor, Produktspezifikationen, Verpackungen oder Zusammensetzungen in angemessenem Umfang zu ändern, wenn dies zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, zur Qualitätsverbesserung oder zur Verfügbarkeit von Rohstoffen erforderlich ist, sofern die Art des Produkts dadurch nicht wesentlich verändert wird.

Artikel 5. Gekühlte Lagerung, Transport und Empfang

1. Für Produkte, für die gekühlte Lagerung oder Temperaturkontrolle vorgeschrieben ist, gilt, dass die Gegenpartei für den sofortigen und korrekten Empfang bei Lieferung verantwortlich ist.

2. Die Gegenpartei muss diese Produkte sofort nach Erhalt überprüfen und unverzüglich gemäß den angegebenen Lageranweisungen lagern.

3. Wenn ein Produkt gemäß den Produktinformationen vorübergehend außerhalb der gekühlten Lagerung transportiert oder gelagert werden darf, gelten ausschließlich die von Grande Cure oder dem Hersteller angegebenen Maxima und Bedingungen.

4. Grande Cure haftet nicht für Qualitätsverlust, Wirkungsverlust oder andere Schäden, die dadurch entstehen, dass die Gegenpartei oder ein von ihr beauftragter Dritter die angegebenen Lager- oder Transportbedingungen nicht einhält.

5. Vermutet die Gegenpartei bei Erhalt, dass ein gekühltes Produkt nicht unter den richtigen Bedingungen transportiert oder geliefert wurde, muss sie dies Grande Cure unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich und mit Begründung melden.

Artikel 6. Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, so hat er bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich das Recht, den Vertrag über ein Produkt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

2. Die Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat.

3. Während der Bedenkzeit muss der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Das Produkt darf nur so weit behandelt und inspiziert werden, wie es zur Feststellung seiner Art, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist.

4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, teilt er dies Grande Cure innerhalb der Bedenkzeit unmissverständlich mit.

5. Der Verbraucher muss das Produkt dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufsmeldung, an Grande Cure zurücksenden.

6. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

7. Grande Cure erstattet nach gültigem Widerruf alle vom Verbraucher für das zurückgesendete Produkt erhaltenen Zahlungen, einschließlich eventuell gezahlter Standardlieferkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück, sofern Grande Cure das Produkt erhalten hat oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass das Produkt zurückgesendet wurde.

8. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem der Verbraucher bezahlt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Artikel 7. Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Das Widerrufsrecht kann für Produkte ausgeschlossen werden:
a. die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden;
b. die eindeutig persönlicher Natur sind;
c. die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben;
d. die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung gebrochen wurde;
e. die nach Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt wurden;
f. für die gekühlte Lagerung, Temperaturkontrolle oder strikte Haltbarkeitsüberwachung von wesentlicher Bedeutung ist, wenn eine Rücksendung vernünftigerweise nicht verantwortbar oder kontrollierbar ist.

2. Ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wird Grande Cure dies im Angebot deutlich angeben.

Artikel 8. Preise

1. Alle von Grande Cure angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Eventuelle Versandkosten, Zuschläge oder andere Nebenkosten werden der Gegenpartei vor Vertragsabschluss deutlich mitgeteilt.

3. Grande Cure ist berechtigt, ihre Preise zu ändern. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits geschlossene Verträge, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Preisänderungen, wie z.B. Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

4. Offensichtliche Preisfehler oder offensichtliche Irrtümer binden Grande Cure nicht.

Artikel 9. Zahlung

1. Die Zahlung muss über die auf der Website oder im Angebot angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen.

2. Für Geschäftskunden gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

3. Erfolgt die Zahlung durch die Gegenpartei nicht fristgerecht, so gerät sie von Rechts wegen in Verzug.

4. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet die Gegenpartei gesetzliche Zinsen. Bei Geschäftsvorfällen ist Grande Cure berechtigt, die gesetzlichen Handelszinsen zu berechnen.

5. Alle angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Gegenüber Verbrauchern werden außergerichtliche Inkassokosten gemäß den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

6. Grande Cure ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, solange die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

7. Die Gegenpartei ist nicht zur Verrechnung oder Aussetzung berechtigt, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.

Artikel 10. Lieferung

1. Grande Cure wird Bestellungen mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeiten und ausführen.

2. Die Lieferung erfolgt an die von der Gegenpartei angegebene Adresse.

3. Angegebene Lieferzeiten sind indikativ und gelten nicht als verbindliche Frist, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt die Gegenpartei nicht zu Schadensersatz, Rücktritt oder Nichterfüllung, es sei denn, die Überschreitung ist so erheblich, dass von der Gegenpartei vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten.

5. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Produkten geht zum Zeitpunkt der Lieferung an die Gegenpartei oder einen von ihr benannten Dritten über. Bei Verbrauchern geht dieses Risiko nicht vor der tatsächlichen Lieferung über.

6. Grande Cure ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Artikel 11. Konformität und Garantie

1. Grande Cure gewährleistet, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, unter Berücksichtigung der Art des Produkts und der von Grande Cure bereitgestellten Informationen.

2. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Konformitätsregelung. Das bedeutet, dass ein Produkt dem entsprechen muss, was der Verbraucher vernünftigerweise davon erwarten darf.

3. Eine eventuelle zusätzliche Garantie von Grande Cure, Hersteller oder Lieferant schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers niemals ein.

4. Ein Anspruch auf Konformität oder Garantie ist nicht möglich, wenn der Mangel durch unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Lagerung, Überschreitung der Haltbarkeit, normalen Verschleiß, eigene Änderungen am Produkt oder die Nichtbeachtung von Gebrauchs- oder Lagerungsvorschriften entstanden ist.

Artikel 12. Beschwerden


1. Die Gegenpartei hat gelieferte Produkte sofort nach Erhalt auf sichtbare Mängel, Beschädigungen, Lieferabweichungen und Temperatur- oder Verpackungsprobleme zu überprüfen.

2. Sichtbare Beanstandungen müssen Grande Cure spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.

3. Beanstandungen bezüglich gekühlter oder temperaturempfindlicher Produkte müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt gemeldet werden.

4. Sonstige Beanstandungen bezüglich Produkten oder Dienstleistungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels und so vollständig wie möglich beschrieben über info@grandecure.com gemeldet werden.

5. Die Gegenpartei muss Grande Cure die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.

6. Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Grande Cure und gemäß den von Grande Cure gegebenen Anweisungen.

7. Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

8. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher und kann eine Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden, kann sie sich an das zuständige Gericht oder eine andere dafür zuständige Streitbeilegungs- oder Beschwerdestelle wenden. Die alte europäische ODR-Plattform ist nicht mehr verfügbar.

Bei Beschwerden muss sich ein Verbraucher zuerst an den Unternehmer wenden.
Ist der Webshop bei WebwinkelKeur angeschlossen und bei Beschwerden, die nicht
einvernehmlich gelöst werden können, muss sich der Verbraucher an
WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl),
wenden, diese wird kostenlos vermitteln. Überprüfen Sie, ob dieser Webshop eine laufende
Mitgliedschaft hat über https://www.webwinkelkeur.nl/leden/.
Sollte dann immer noch keine Lösung gefunden werden, hat der Verbraucher die
Möglichkeit, seine Beschwerde von der von WebwinkelKeur
ernannten unabhängigen Streitbeilegungskommission behandeln zu lassen, deren Urteil bindend ist
und sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher stimmen diesem bindenden Urteil zu. Die
Vorlage eines Rechtsstreits an diese Streitbeilegungskommission ist mit Kosten
verbunden, die der Verbraucher an die betreffende
Kommission zu zahlen hat.


Artikel 13. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Grande Cure gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Grande Cure, bis die Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen aus dem/den mit Grande Cure geschlossenen Vertrag/Verträgen vollständig erfüllt hat.

2. Solange das Eigentum nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Produkte nicht verpfänden, belasten oder an Dritte übertragen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit, wenn es sich um einen Geschäftskunden handelt und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Grande Cure unverzüglich darüber zu informieren.

Artikel 14. Aussetzung und Auflösung

1. Grande Cure ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn:
a. die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
b. Grande Cure nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Anlass zur Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
c. die Gegenpartei die verlangte Sicherheit nicht leistet;
d. die Erfüllung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist.

2. Im Falle der Auflösung werden bereits fällige Forderungen von Grande Cure sofort fällig.

3. Geht Grande Cure zur Aussetzung oder Auflösung über, ist sie nicht zur Erstattung von dadurch entstandenen Schäden oder Kosten verpflichtet.

Artikel 15. Stornierung

1. Wenn die Gegenpartei eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, ist Grande Cure berechtigt, die bereits entstandenen Kosten, die reservierte Kapazität, Vorbereitungskosten, Versandkosten und eventuellen Wertminderungen von speziell bestellten oder temperaturempfindlichen Produkten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

2. Bei Produkten, die speziell bestellt wurden, eine begrenzte Haltbarkeit haben oder unter kontrollierten Bedingungen gelagert oder transportiert werden, kann die Stornierung nach Zustandekommen des Vertrages vollständig abgelehnt werden.

Artikel 16. Höhere Gewalt

1. Grande Cure ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.

2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Störungen im Transport oder in der Kühllogistik, Ausfall der Energieversorgung, Pandemien, Krieg, staatliche Maßnahmen, Streiks, Lieferprobleme bei Zulieferern, extreme Wetterbedingungen, Cybervorfälle, Störungen in Zahlungs- oder Kommunikationssystemen und jede andere von außen kommende Ursache, auf die Grande Cure vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben kann.

3. Während der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von Grande Cure ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz.

4. Hat Grande Cure bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 17. Geistiges Eigentum

1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Website, Produktnamen, Marken, Texte, Bilder, Dokumentation, Verpackungen, Ratschläge, Designs und sonstigen Materialien von Grande Cure liegen ausschließlich bei Grande Cure oder ihren Lizenzgebern.

2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grande Cure ist es der Gegenpartei nicht gestattet, diese ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder kommerziell zu nutzen.

3. Soweit Grande Cure bei der Ausführung eines Vertrages Wissen, Erfahrung oder allgemeines Know-how erwirbt, steht es ihr frei, diese zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen der Gegenpartei preisgegeben werden.



Artikel 18. Haftung

1. Die Haftung von Grande Cure ist auf direkte Schäden beschränkt, die die unmittelbare und direkte Folge einer zurechenbaren Nichterfüllung oder unerlaubten Handlung von Grande Cure sind.

2. Unter direkten Schaden versteht man ausschließlich:
a. angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sie sich auf direkte Schäden beziehen;
b. angemessene Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Grande Cure in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, soweit diese Grande Cure zugerechnet werden können;
c. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Vertragspartner nachweist, dass diese zu einer Begrenzung des direkten Schadens geführt haben.

3. Grande Cure haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Geschäftsschäden, Stillstandsschäden, Datenverlust oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Lagerung von Produkten.

4. Soweit Grande Cure haftet, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Wenn aus irgendeinem Grund keine Auszahlung erfolgt, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des Teils des Vertrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht, mit einem Höchstbetrag von 2.500 €, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.

5. Jeder Anspruch auf Schadensersatz verfällt, wenn er nicht innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Vertragspartner den Schaden entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich bei Grande Cure eingereicht wird.

6. Die Beschränkungen in diesem Artikel gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Grande Cure oder ihrem leitenden Personal verursacht wurden, noch soweit zwingendes Verbraucherrecht dem entgegensteht.

Artikel 19. Freistellung

1. Der Vertragspartner stellt Grande Cure von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung, dem Wiederverkauf, der unsachgemäßen Anwendung, der unsachgemäßen Lagerung oder der Änderung von durch Grande Cure gelieferten Produkten ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Grande Cure vor.

2. Wird Grande Cure in diesem Zusammenhang von Dritten in Anspruch genommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Grande Cure sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann.

Artikel 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Grande Cure und dem Vertragspartner ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem Grande Cure seinen Sitz hat, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.

3. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, hat er auch das Recht, die Streitigkeit dem Gericht vorzulegen, das nach zwingenden Rechtsvorschriften zuständig ist.

Artikel 21. Schlussbestimmungen

1. Grande Cure ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Geänderte Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website oder ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Vertragspartner anderweitig mitgeteilt wurden.

2. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend und hat Vorrang vor Übersetzungen.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage kostenlos zugesandt und sind auch elektronisch verfügbar.

Version 1.0 – Allgemeine Geschäftsbedingungen BioticaMixx / Grande Cure B.V.
Datum: 17. März 2026

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